Liebe Patientinnen, sehr geehrte Interessierte,
zusätzlich zu den allgemeinen Leistungen, biete ich Ihnen Zusatzleistungen an.
Zusatzleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die gemäß Sozialgesetzbuch V nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen, d. h. dass die Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Sie sind jedoch sinnvoll und empfehlenswert und gehen über das normale Maß der Vorsorgeuntersuchungen hinaus. Hierfür schließen Sie einen privaten Behandlungsvertrag mit Ihrer Ärztin ab.
Frauenheilkunde und Früherkennungsmaßnahmen
Ultraschalluntersuchungen- von Eierstöcken und Gebärmutter im Rahmen der Früherkennung zum Ausschluss nicht tastbarer Tumore oder Zysten
- zur Lagekontrolle eines intrauterinen Verhütungssystems (Spirale)
- Beratung und Therapie bei Wechseljahresbeschwerden
- der Brust zur Früherkennung nicht tastbarer Befunde
- zum Zyklusmonitoring in der Kinderwunschtherapie
- HPV-Viren sind an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt, sie werden vornehmlich durch Sexualverkehr übertragen
- Chlamydien im Genitaltrakt können zu Unfruchtbarkeit und Schmerzen im Unterleib führen. Sie werden ebenfalls sexuell übertragen (über dem 25. Lebensjahr)
- zur früheren und besseren Erkennung von Darmkrebs
- Urinuntersuchung zur Früherkennung von Harnblasenkrebs
- zur Erkennung der Wechseljahre und zur Kontrolle der individuellen Hormonsubstitution Anti-Müller-Hormon zur Bestimmung der Fruchtbarkeit
- zum Nachweis einer Ansteckung mit AIDS
- Beratung zur Ernährung, Reisen, Anti-Aging
Schwangerschaftsbetreuung
Ultraschalluntersuchungen- außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien und 3-D/4-D-Ultraschall
- Nicht-invasiver Praenataltest (NIPT), Test auf zellfreie plazentare DNA im mütterlichen Blut
- AFP-Bestimmung (Ausschluss von „offenem Rücken“, Wasserkopf oder weiteren schweren Missbildungen)
- Triple-Test
- zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes
- bei Besiedlung der Scheide mit Streptokokken sollte eine vaginale Entbindung unter Antibiotika-Therapie erfolgen, um schwerwiegende Infektionen des Kindes zu vermeiden
- z.B. Toxoplasmose, Zytomegalie, Listeriose, Ringelröteln, HPV zur Bestimmung der Immunität